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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB der Hotel am Schloßpark „Zum Kurfürst“ GmbH, Kapellenweg 5, 85764 Oberschleißheim, gelten für Übernachtungen (Teil A) und für Tagungen, Feiern und Hochzeiten (Teil B).

Stand: 05.11.2026

Teil A – AGB für Übernachtungen (Hotelaufnahmevertrag)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für Verträge, mit denen das Hotel dem Kunden Zimmer zur Übernachtung überlässt. Sie gelten auch für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels in diesem Zusammenhang, etwa Frühstück, Minibar, Parken, Schwimmbad, Sauna und Fitnessstube. „Kunde“ ist, wer bucht, und jeder Gast, der die Leistungen nutzt.

1.2 Für Tagungen, Feiern, Hochzeiten und andere Veranstaltungen gilt zusätzlich Teil B.

1.3 Pauschalreisen im Sinne von § 651a BGB fallen nicht unter diese AGB.

1.4 Der Kunde darf Zimmer nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform untervermieten, weitervermieten oder für andere Zwecke als die Übernachtung nutzen. Auf das Kündigungsrecht nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB verzichtet der Kunde insoweit.

1.5 Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Hotel ihnen vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Vertragspartner

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Bucht ein Dritter für den Kunden (z. B. ein Unternehmen für Mitarbeitende), haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Pflichten aus dem Vertrag, soweit das Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten hat.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn das Hotel die Buchungsanfrage des Kunden annimmt. Das Hotel bestätigt die Buchung in Textform, z. B. per E-Mail.

2.3 Bei einer Buchung über die Buchungsmaschine auf der Website des Hotels kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde den Button „Zahlungspflichtig buchen“ anklickt.

2.4 Bei Buchungen über Buchungsportale (z. B. Booking.com, Expedia) gelten vorrangig die Raten- und Stornobedingungen, die dort zur jeweiligen Buchung angezeigt werden. Ergänzend gelten diese AGB.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 Das Hotel hält die gebuchten Zimmer bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen.

3.2 Der Kunde zahlt die vereinbarten oder, wenn nichts vereinbart ist, die im Hotel geltenden Preise für das Zimmer und für alle weiteren Leistungen, die er in Anspruch nimmt. Das gilt auch für Leistungen Dritter, die der Kunde über das Hotel bestellt und die das Hotel für ihn auslegt.

3.3 Die Preise enthalten die bei Vertragsschluss geltende Umsatzsteuer und sonstige Steuern. Ändert sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder werden auf die Leistung lokale Abgaben neu eingeführt, geändert oder abgeschafft, passt das Hotel die Preise entsprechend an. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Aufenthalt mehr als vier Monate liegen.

3.4 Das Hotel kann bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, z. B. eine Kreditkartengarantie. Höhe und Fälligkeit werden in der Buchungsbestätigung genannt. Bei nicht erstattbaren Raten wird der volle Preis direkt bei der Buchung fällig.

3.5 In begründeten Fällen, etwa bei Zahlungsrückstand des Kunden oder wenn der Vertragsumfang erweitert wird, kann das Hotel auch nach Vertragsschluss und bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen oder eine vereinbarte Vorauszahlung bis zur vollen Vergütung erhöhen. Bei der Anreise und während des Aufenthalts kann das Hotel außerdem eine angemessene Sicherheit für bestehende und künftige Forderungen verlangen.

3.6 Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von zehn Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

3.7 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.8 Der Kunde ist einverstanden, dass ihm Rechnungen elektronisch übermittelt werden.

4. Stornierung durch den Kunden und Nichtanreise („No-Show“)

4.1 Der Kunde kann sich nur dann einseitig vom Vertrag lösen, wenn im Vertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart ist oder ihm ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht zusteht.

4.2 Flexible Raten: Bei Direktbuchungen zur flexiblen Rate kann der Kunde bis 24 Stunden vor dem Anreisetag, 15:00 Uhr, also bis 15:00 Uhr am Vortag der Anreise, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Er muss den Rücktritt bis zu diesem Zeitpunkt in Textform erklären (E-Mail an rezeption@kurfuerst-hotel.de genügt). Danach erlischt das Rücktrittsrecht.

4.3 Raten mit anderen Bedingungen: Für Messe-, Frühbucher- und Sonderraten, Arrangements und nicht erstattbare Raten gelten die Stornobedingungen, die bei der Buchung zur jeweiligen Rate angezeigt und in der Buchungsbestätigung genannt werden. Nicht erstattbare Raten sind günstiger als die flexible Rate. Der Preisvorteil ist der Ausgleich dafür, dass ein kostenfreier Rücktritt ausgeschlossen ist.

4.4 Zahlungspflicht nach Ablauf der Frist: Gibt es kein Rücktrittsrecht oder ist es erloschen, und nutzt der Kunde die Leistungen nicht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das Hotel rechnet Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers und ersparte Aufwendungen an.

4.5 Pauschale: Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel die ersparten Aufwendungen pauschal abziehen. Der Kunde zahlt dann:

Gebuchte LeistungZu zahlender Anteil des vereinbarten Preises
Übernachtung ohne Frühstück90 %
Übernachtung mit Frühstück80 %
Arrangement mit Halbpension70 %
Arrangement mit Vollpension60 %
Gebuchte Fremdleistungen (z. B. Tickets)in tatsächlich angefallener Höhe

4.6 Gegenbeweis: Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass dem Hotel kein Anspruch oder ein wesentlich geringerer Anspruch als in Ziffer 4.5 entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Ist für den Kunden ein kostenfreier Rücktritt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart, darf auch das Hotel bis dahin zurücktreten, wenn andere Kunden die gebuchten Zimmer anfragen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Das gilt entsprechend für Optionen.

5.2 Leistet der Kunde eine vereinbarte oder nach Ziffer 3.5 bzw. 3.6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht, darf das Hotel vom Vertrag zurücktreten.

5.3 Das Hotel darf außerdem aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich zurücktreten, insbesondere wenn

  • höhere Gewalt oder andere Umstände, die das Hotel nicht zu vertreten hat, die Vertragserfüllung unmöglich machen,
  • der Kunde schuldhaft mit irreführenden oder falschen Angaben gebucht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat, etwa zu seiner Identität, Zahlungsfähigkeit oder zum Zweck des Aufenthalts,
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Aufenthalt den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährdet, ohne dass dies dem Bereich des Hotels zuzurechnen ist,
  • Zweck oder Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist,
  • der Kunde gegen Ziffer 1.4 verstößt.

5.4 Tritt das Hotel berechtigt zurück, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

6. Anreise, Zimmer, Abreise

6.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, außer es wurde ausdrücklich in Textform vereinbart. Das gilt auch für die Lage im Haupthaus oder im Chalet, wenn diese nicht Teil der gebuchten Zimmerkategorie ist.

6.2 Die Zimmer stehen ab 15:00 Uhr des Anreisetags zur Verfügung. Auf eine frühere Bereitstellung besteht kein Anspruch.

6.3 Das Hotel hat keine 24-Stunden-Rezeption. Die Rezeption ist Montag bis Samstag von 06:00 bis 23:00 Uhr und Sonntag von 06:00 bis 22:00 Uhr besetzt. Wer später anreist, muss das dem Hotel vorher mitteilen, damit eine späte Anreise organisiert werden kann. Bei garantierten Buchungen bleibt das Zimmer bis zum Folgetag reserviert. Bei Buchungen ohne Garantie kann das Hotel das Zimmer ab 18:00 Uhr anderweitig vergeben, wenn keine spätere Anreise vereinbart ist.

6.4 Am Abreisetag muss der Kunde das Zimmer bis 11:00 Uhr geräumt übergeben. Gibt er das Zimmer später zurück, ohne dass ein Late-Check-out vereinbart ist, kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % und ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Zimmerpreises laut Preisliste berechnen. Der Kunde erwirbt dadurch keine vertraglichen Ansprüche. Er kann nachweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Hausregeln, die Teil des Vertrags sind

7.1 Nichtraucherhaus: Im ganzen Haus und in allen Zimmern ist das Rauchen verboten, auch mit E-Zigaretten. Raucht ein Gast trotzdem im Zimmer, kann das Hotel die Kosten für die Sonderreinigung und für einen Ausfall des Zimmers berechnen, pauschal 150 €. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kosten für einen ausgelösten Feuerwehreinsatz trägt der Verursacher.

7.2 Haustiere: Haustiere sind willkommen, wenn sie bei der Buchung angemeldet werden. Pro Tier und Nacht berechnet das Hotel 20 €, Futter ist nicht enthalten. Tiere dürfen nicht in das Schwimmbad, die Sauna und die Fitnessstube. Der Halter haftet für Schäden und für außergewöhnliche Verschmutzungen, die sein Tier verursacht.

7.3 Schwimmbad, Sauna, Fitnessstube: Die Nutzung ist für Hotelgäste kostenlos und auf eigene Gefahr. Schwimmbad und Fitnessstube sind täglich von 06:30 bis 22:00 Uhr geöffnet, die Sauna auf Anfrage bis 22:00 Uhr. Das Schwimmbad ist nicht beaufsichtigt. Kinder dürfen Schwimmbad und Sauna nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen, die Fitnessstube erst ab 16 Jahren. Es gilt die ausgehängte Badeordnung. Die Haftung des Hotels richtet sich nach Ziffer 8.1.

7.4 Parken und E-Laden: Wenn das Hotel einen Stellplatz am Haus oder in der Tiefgarage überlässt, auch kostenlos, entsteht kein Verwahrungsvertrag. Die Einfahrt in die Tiefgarage ist zum ersten Mal von 06:00 bis 23:00 Uhr möglich, danach mit der Zimmerkarte. Für das Laden von Elektrofahrzeugen gelten die Bedingungen an der Ladestation.

8. Haftung

8.1 Das Hotel haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die es zu vertreten hat. Für andere Schäden haftet das Hotel, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten. Vertragstypisch sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich machen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen stehen denen des Hotels gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit in dieser Ziffer 8 nichts anderes geregelt ist.

8.2 Treten Störungen oder Mängel auf, bemüht sich das Hotel um Abhilfe, sobald es davon erfährt oder der Kunde sie unverzüglich meldet. Der Kunde trägt das ihm Zumutbare dazu bei, die Störung zu beheben und einen Schaden gering zu halten.

8.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Das Hotel empfiehlt, Wertsachen im Zimmersafe aufzubewahren. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen im Wert von mehr als 3.500 € einbringen, ist dafür eine eigene Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel nötig.

8.4 Für Fahrzeuge auf dem Parkplatz oder in der Tiefgarage und deren Inhalt haftet das Hotel bei Verlust oder Beschädigung nur nach Ziffer 8.1.

8.5 Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen behandelt das Hotel mit Sorgfalt. Nach Absprache nimmt es Post und Sendungen an, bewahrt sie auf und schickt sie gegen Entgelt nach. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 8.1.

8.6 Liegengebliebene Sachen schickt das Hotel nur auf Wunsch, auf Kosten und auf Gefahr des Kunden nach. Das Hotel bewahrt sie sechs Monate auf. Danach gibt es sie bei einem erkennbaren Wert an das Fundbüro ab, andernfalls verwertet oder entsorgt es sie.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der ausschließliche Gerichtsstand München. Das Hotel kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen. Dasselbe gilt für Kunden, die ihren Sitz oder Wohnsitz außerhalb der EU haben.

9.3 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

9.4 Verbraucherstreitbeilegung: Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9.5 Wie das Hotel personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung unter www.kurfuerst-hotel.de/datenschutz. Wegen der gesetzlichen Meldepflicht muss jeder ausländische Gast bei der Anreise einen Meldeschein ausfüllen.

9.6 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Teil B – Ergänzende Bedingungen für Tagungen, Feiern und Hochzeiten

B1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für Tagungs-, Seminar-, Bankett- und Veranstaltungsräume sowie für Feiern und Hochzeiten. Für Übernachtungen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gilt zusätzlich Teil A. Für Gruppen ab 10 Zimmern gelten die Bedingungen, die im jeweiligen Angebot vereinbart sind.

B2. Teilnehmerzahl

Der Veranstalter teilt die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung in Textform mit. Weicht die tatsächliche Zahl um bis zu 5 % nach unten ab, zählt die mitgeteilte Zahl. Bei Abweichungen nach oben berechnet das Hotel die tatsächliche Teilnehmerzahl. Sinkt die Zahl um mehr als 15 %, kann das Hotel die Preise neu festlegen und bestätigte Räume tauschen, wenn das für den Veranstalter zumutbar ist.

B3. Stornierung durch den Veranstalter

Zeitpunkt der AbsageZu zahlen
bis 4 Wochen vor der Veranstaltungkostenfrei
bis 2 Wochen vorherLogis, Raummiete und Technik zu 40 %
bis 4 Tage vor Beginn der VeranstaltungLogis, Raummiete und Technik zu 80 %, 50 % des entgangenen Speisenumsatzes
ab 4 Tage vor Beginn der VeranstaltungLogis, Raummiete und Technik zu 80 %, 80 % des entgangenen Speisenumsatzes

Der Speisenumsatz wird nach dem vereinbarten Menü- oder Pauschalpreis berechnet. Ist er noch nicht vereinbart, gilt das günstigste Drei-Gang-Menü des laufenden Angebots. Bei Tagungspauschalen pro Person gelten 60 % der Pauschale. Der Veranstalter kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Erlöse aus einer anderweitigen Vergabe der Räume werden angerechnet.

B4. Mitgebrachte Speisen und Getränke, Dekoration, Technik

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach Absprache mitbringen. Dafür kann das Hotel ein Service- oder Korkgeld berechnen. Dekoration muss den Brandschutzvorschriften entsprechen. Wände, Böden und Möbel dürfen nicht beschädigt werden, auch nicht durch Konfetti, Wunderkerzen oder Kerzen ohne Schutzglas. Eigene technische Geräte schließt der Veranstalter auf eigenes Risiko und nach Absprache an.

B5. Musik, GEMA, Ruhezeiten

Gebühren für Musik (z. B. GEMA) trägt der Veranstalter, wenn er die Musik selbst organisiert. Wegen der Nachbarn und der Hotelgäste endet die Musik in Räumen mit Gartenzugang um 22:00 Uhr und im Innenbereich um 01:00 Uhr. Ab 00:00 Uhr kann das Hotel einen Zuschlag für das Personal berechnen.

B6. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für Schäden an Gebäude und Inventar, die Teilnehmer, Besucher, Mitarbeitende, beauftragte Dritte oder er selbst verursachen. Das Hotel kann verlangen, dass er eine Veranstalterhaftpflichtversicherung nachweist. Ausstellungsstücke und andere mitgebrachte Gegenstände bringt der Veranstalter auf eigene Gefahr ins Haus und entfernt sie nach der Veranstaltung unverzüglich. Ansonsten gilt Ziffer 8 aus Teil A.

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