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Als Berechnungsgrundlage dient ein Einzelzimmer für eine Person über den Zeitraum von Heute auf Morgen.

Coronabedingungen

Bedingungen für Tagungsveranstalter Stand 27.10.2022

Organisatorisches

Es gibt für Veranstaltungen momentan keine Einschränkungen. Jeder Veranstalter kann allerdings Maskenpflicht oä für seine Veranstaltung selbsr festlegen.

Zutrittsregelungen

Es gelten keine Zutrittsbeschränkungen außer für Personen, die Symptome einer Covic19 Infektion aufweisen oder eine nachgewiesene Infektion aktuell haben.

Raumstellung & Maskenpflicht

Keine Einschränkungen

Kontaktdatenerfassung

nicht erforderlich

Gastronomie

Keine Zutrittsbeschränkungen! Es gilt die FFP2 Maskenpflicht bis zum Platz.

Die Konzepte für die Gastronomie wurden vom Hotel/ Restaurant erstellt und sind bindend für die Veranstaltung.

Toiletten

Die Toilettenanlagen werden regelmäßig überprüft, gereinigt bzw. desinfiziert in Abhängigkeit der Anzahl der Teilnehmer bzw. der Frequenz. Reinigungskonzepte sind vorhanden.

Parkplatzkonzept

Da ausreichend Parkplätze im Verhältnis zu den Teilnehmerzahlen von Veranstaltungen zur Verfügung stehen, ist die Gefahr eines gleichzeitigen Zusammentreffens mehrerer Personen auf dem Parkplatz eher gering. Auf Parkplatzeinweiser bzw. andere TOMs kann daher verzichtet werden.

Lüften

Die Mitarbeiter des Hotels sind angewiesen in jeder Pause die Fenster des Tagungsraumes zu öffnen. Für die Zwischenlüftung während der Veranstaltung ist der Veranstalter zuständig. In den gastronomischen Räumen sorgt das Hotel/Restaurant für die regelmäßige Lüftung.

Reinigung der Veranstaltungsräume

Die Räume werden am Abend bzw. vor Beginn der Veranstaltung gereinigt und desinfiziert.

Schulung der Hotelmitarbeiter

Die Mitarbeiter des Hotels sind geschult und unterwiesen über die Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte, der Maskenpflicht und dem Umgang damit, den Aha-Regeln, dem Einhalten der Mindestabstände sowie den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen.